Samstag, März 11, 2006

Wahlrecht ab Geburt

Verweigerung der Kinderwahlstimme stärkt nur kinderlose Erwachsene

2 Kommentare:

Christine Salzer hat gesagt…

Der jeweilige Wähler, also das Kind. Der Wahlschein muss eben so eindeutig sein, dass auch Analphabeten damit umgehen können.

Christine Salzer hat gesagt…

Wie jedes Baby. Direkt. Fremdle ich genug? Und wer komplexe Inhalte vermittelt, tut das in der Regel auch nonverbal. Und das nicht nur in der Kommunikations-Industrie. Werbeung ist nicht alles, ich weiß. Aber wer es sich leisten kann, auf "seine" jüngsten Klienten bei der Meinungsbildung zu verzichten, übersieht sie auch beim Planen.